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Die Flugbetriebsflächen der 18 internationalen deutschen Verkehrsflughäfen, zu denen die Start- und Landebahnen, die Rollbahnen und die Vorfelder zählen, umfassen mehr als 24 Mio. Quadratmeter. Diese riesigen Flächen, die etwa der Größe von 3500 Fußballfeldern entsprechen, müssen aus Sicherheitsgründen frei sein von Sand, Steinen und anderen losen Objekten, die vielfältigen Schaden anrichten können. Durch Fremdeinwirkung verursachte Beschädigungen von Flugzeugen, in der Fachsprache FOD (Foreign Object Damage) genannt, haben unter Umständen fatale Auswirkungen auf die Flugsicherheit.
Flugmotoren können loses Material leicht ansaugen und dadurch schwere Schäden an Verdichter- oder Propellerblättern oder anderen Bauteilen verursachen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass ein Propelleroder Düsenstrahl lose Objekte wie Geschosse gegen andere Flugzeuge oder Fahrzeuge, Gebäude und Personen schleudert. Auch die Reifen eines rollenden Flugzeugs oder anderer sich bewegender Fahrzeuge können Objekte hochwerfen und zu Schäden führen. Ferner können die Flugzeugreifen selbst beschädigt werden. Daher müssen die Flugbetriebsflächen ständig überwacht und regelmäßig gereinigt werden.
Der Betreiber eines Flughafens ist gesetzlich verpflichtet, diesen ordnungsgemäß zu betreiben und jederzeit in betriebssicherem Zustand zu halten. Der Flughafenunternehmer hat damit auch dafür Sorge zu tragen, dass insbesondere das Start- und Landebahn-System und die anderen Betriebsflächen verkehrssicher sind. Bei Störfaktoren, die sich betriebs- oder verkehrsgefährdend auswirken können, hat er diese umgehend zu beseitigen, zumindest aber vorläufig abzusichern. Die von den deutschen Flughäfen insoweit angewandten Maßnahmen zur Kontrolle und Reinigung der Bewegungsflächen stützen sich insbesondere auf Empfehlungen der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO).
Durchführung von Kontrollen
Regelmäßige Kontrollfahrten gehören zum alltäglichen Betriebsablauf, werden aber auch gezielt nach Sicherheitslandungen und Startabbrüchen, auf Anforderung des Towers oder nach entsprechender Meldung eines Piloten durchgeführt.
Die Kontrollen von Start- und Landebahnen und Rollwegen finden im Regelfall alle sechs Stunden während der Betriebszeit des Flughafens statt. Im ersten Tageslicht und vor Beginn der Abenddämmerung (Dawn & Dusk Control) wird besonders intensiv kontrolliert. Vorfelder und sonstige Flächen werden mindestens einmal täglich einer Kontrolle unterzogen.
Reinigung der Flächen
Der zeitliche Abstand zwischen den Reinigungseinsätzen für alle Flächen, die von Flugzeugen und Bodenfahrzeugen benutzt werden, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und Erfahrungswerten ab. Die Größe und das Verkehrsvolumen des Flughafen bestimmen die Effizienz der dazu benötigten Geräte.

Spezielle Kehr-Blasgeräte kommen für die Reinigung des Start- und Landebahnsystems sowie von großen offenen Flächen wie zum Beispiel die Außenseiten des Vorfelds zum Einsatz. Straßenreinigungsfahrzeuge sind besser geeignet, um Abstellflächen, Dienst- und Zugangsstraßen sauber zu halten.
Die ADV hat den Flughäfen in einem Handbuch eine Orientierungshilfe für die Kontrolle und Reinigung von Flugbetriebsflächen an die Hand gegeben, damit auch am Boden die Sicherheit des Luftverkehrs jederzeit gewährleistet ist.
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